Kieferorthopädie für Kinder & Jugendliche

Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt bei Kindern meist im Alter von 10 bis 12 Jahren. Nämlich genau dann, wenn genügend bleibende Zähne durchgebrochen sind. Meist ist dies auch das Alter, in dem sich mögliche Fehlstellungen bemerkbar machen: Zähne, die sich am Kieferbogen verdrehen, kippen oder nach außen wachsen. Auch die Lage von Ober- und Unterkiefer ist manchmal nicht optimal. Durch eine kieferorthopädische Behandlung lässt sich ihre Lage verbessern. Der Biss wird so harmonischer.

In unserer Kinderzahnarztpraxis in Gelsenkirchen-Buer bieten wir die passende kieferorthopädische Kontrolle und Behandlung für Ihren Sprössling an. Oft sind es auch die Pubertierenden selbst, die sich den Gang zum Kieferorthopäden wünschen – so unsere Erfahrung. Denn gerade in diesem Alter wächst das Interesse am eigenen Aussehen. Zähne, Kiefer, Gesicht, Lächeln – all das soll toll aussehen. Ein schönes Lächeln verleiht ihnen oft mehr Selbstsicherheit.

Zahnspangen für Kinder – feste oder lose?

Das Mittel der Wahl bei Fehlstellungen der Zähne sind Zahnspangen. Je nach Ausprägung der Fehlstellung empfehlen wir Ihrem Kind eine lose oder feste Zahnspange. Die lose Zahnspange hat den großen Vorteil, dass sie jederzeit aus dem Mund genommen werden kann. Das ist vor allem beim Sport, in der Schule oder beim Treffen mit Freunden für viele Kinder angenehm. Aber: Eine lose Spange wirkt nur dann richtig, wenn sie regelmäßig getragen wird. Die Faustregel: 12 bis 18 Stunden täglich sollten es sein.

Bei größeren notwendigen Korrekturen ist eine feste Zahnspange die bessere Wahl: Sie übt mehr Druck aus, dadurch kann sie die bleibenden Zähne schieben und drehen – mitsamt Zahnwurzel. Für eine feste Zahnspange sollte Ihr Kind bereits den Zahnwechsel hinter sich haben, gleichzeitig sollte der Kiefer noch nicht ganz ausgewachsen sein. Dann ist die Korrektur mit einer festen Zahnspange besonders sinnvoll und nachhaltig.

Feste Zahnspange – Kosten?

Die gute Nachricht vorweg: Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Zahnspangen. Allerdings hängt dies vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Nur bei leichten Fehlstellungen muss eine Spange komplett aus eigener Tasche bezahlt werden.

Im Falle stärkerer Fehlstellungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zu Beginn 80 Prozent der Kosten, für den Rest müssen Sie als Eltern in Vorkasse treten. Schließt Ihr Kind die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich ab, werden Ihnen die 20% erstattet.

Ob Ihr Kind eine Zahnspange braucht oder eine andere Form der kieferorthopädischen Behandlung, besprechen wir in unserer Zahnarztpraxis in Gelsenkirchen-Buer gerne persönlich. Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin!